Im Aikido kann man, wenn man ausdauernd übt und entsprechende Fortschritte macht, Prüfungen ablegen. Man unterscheidet die Kindergraduierung (10. Kyu bis 7. Kyu), die Schülergraduierung (6. Kyu bis 1. Kyu) und die Meistergrade (1. Dan bis 6. Dan). Dan-Träger dürfen den schwarzen Hosenrock (Hakama) tragen.

Auszug aus dem Prüfungsprogramm (Minimalanforderungen)

Für die Zulassung zur Prüfung gelten die folgenden Mindestanforderungen. Es handelt sich dabei um die Minimalfristen seit der letzten Prüfung sowie die Anzahl der seit der letzten Prüfung absolvierten Trainingsstunden. 
 
Nebst der Zeit muss der Sensei die Freigabe zur Prüfung der nächsten Stufe erteilen (Bereitschaft des Kandidaten). Beide Kriterien (Wartezeit + Freigabe Sensei) müssen erfüllt sein, um die Prüfung absolvieren zu können.
Grad Bei Erwachsenen Kindergrade Bei Kindern
10. Kyu (Kindergrad)   Weiss 10 h
9. Kyu (Kindergrad)   Halbgelb 12 h
8. Kyu (Kindergrad)   Gelb 14 h
7. Kyu (Kindergrad)    Orange 16 h
6. Kyu 20 h Grün 2 Teile a 10 h
5. Kyu 30 h Blau 2 Teile a 15 h
4. Kyu 40 h Blau 2 Teile a 20 h
3. Kyu 50 h Braun 2 Teile a 25 h
2. Kyu 60 h Braun 2 Teile a 30 h
1. Kyu 70 h Braun 2 Teile a 35 h